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Allgemeine Mietbedingungen

 

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Mietzweck
Das Mietobjekt darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nur mit der in der Buchung genannten Anzahl Personen bewohnt werden darf. 
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Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen.
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Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen und Rücksicht gegenüber den Untermietern zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter zu informieren.
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Ruhezeiten
Werktags von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr, an öffentlichen Ruhetagen ganztags. Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr.
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Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. 
Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar usw. ist der Mieter ersatzpflichtig.
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Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. 
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Haftung des Vermieters
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.  
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Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
 
  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenlos
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • bis 7 Tage vor Mietbeginn, bei Nichterscheinen: 80 % des Mietpreises
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Ersatzmieter:
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Der Vermieter muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Der Ersatzmieter tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass der Vermieter das Objekt weitervermieten konnte oder Einsparungen erzielt hat.​
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Zahlungsbedingungen
Der Mietbetrag ist, gemäss Bestätigungsmail, zahlbar bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn. Bei nicht fristgerechter Bezahlung kann der Vermieter, ohne ersatzpflichtig zu sein, das Mietobjekt anderweitig vermieten.
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Höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen, von dem Vermieter rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.​​
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Datenschutz
Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. 
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 
Für allfällige in den allgemeinen Mietbedingungen nicht geregelte Punkte gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen und für allfällige Streitigkeiten gilt Zürich als Gerichtstand.
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